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   OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05   

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OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05 (https://dejure.org/2006,18857)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.2006 - 2 U 785/05 (https://dejure.org/2006,18857)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 2 U 785/05 (https://dejure.org/2006,18857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist bei fehlerhafter Antragstellung; Maßgeblichkeit des Wortlautes der gerichtlichen Entscheidung; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat ohne Zustimmung des Prozessgegners; ...

  • Judicialis

    ZPO § 62; ; ZPO § 233; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § 517 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Fristverlängerung für d. Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05
    Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).

    Zwar hängt die Wirksamkeit einer Fristverlängerung nicht davon ab, dass ein wirksamer Antrag gestellt worden ist (BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558).

  • BGH, 21.01.1999 - V ZB 31/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Mitteilung des Vorsitzenden über die Verlängerung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05
    Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).

    Zutreffend ist auch, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 1036) bei gewährten Fristverlängerungen grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist.

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05
    Die vom Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 4) übermittelte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2004 - 1 BvR 1892/03 - (GA 525) gibt zu einer abweichenden Beurteilung keine Veranlassung.
  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05
    Es entspricht der anerkannten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 54, 251, 254 f.; 63, 51, 54 f.), dass bei einer Klage wegen einer Gesellschaftsschuld, die sowohl gegen den persönlich handelnden Gesellschafter als auch gegen die Gesellschaft gerichtet ist, keine notwendige Streitgenossenschaft zwischen den Beklagten besteht.
  • BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 230/68

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05
    Es entspricht der anerkannten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 54, 251, 254 f.; 63, 51, 54 f.), dass bei einer Klage wegen einer Gesellschaftsschuld, die sowohl gegen den persönlich handelnden Gesellschafter als auch gegen die Gesellschaft gerichtet ist, keine notwendige Streitgenossenschaft zwischen den Beklagten besteht.
  • BGH, 04.03.1985 - II ZB 3/85

    Notwendige Steitgenossenschaft bei Klagen wegen einer Gesellschaftsschuld -

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 U 785/05
    Dies wäre denkbar, wenn zwischen den Beklagten zu 3) bis 7) eine notwendige Streitgenossenschaft gemäß § 62 ZPO bestünde (BGH VersR 1985, 548 f.).
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